In der Stadt Trier wird auch dieses Jahr wieder der Straßenkarneval närrisch schön gefeiert. Als Fastnachthochburg der Region steuert die fünfte Jahreszeit in der Stadt an der Mosel mit der Weiberfastnacht am Donnerstag und dem Rosenmontagszug ihrem Höhepunkt entgegen.
VON REDAKTION

Trier. Am Donnerstag, 27. Februar, beginnt in Trier auf dem Hauptmarkt offiziell der Straßenkarneval. Die Weiberfastnacht wird gestartet mit der Proklamation des Stadt-Prinzenpaares Christine II. und Stephan I. von Euranien. Anschließend startet das Prinzenpaar in luftige Höhen zur Übergabe eines Ordens plus Blumenstrauß an die Brunnenfigur von Stadtpatron Petrus. Los geht es um 11.11. Uhr mit anschließender Livemusik bis in den Nachmittag. Weitergefeiert wird anschließend in vielen Gaststätten und mit Fastnachts- Partys. Ein weiteres Highlight der Session ist der Rosenmontagsumzug am 03. März durch die Innenstadt – in diesem Jahr ziehen die bunten Wagen und Fußgruppen ab 12.11 Uhr in Trier-Süd unter dem Motto „Allegoaren glücklich sinn onn de Pochda mittendrin!“ von Trier-Süd bis zur STW-Arena, wo der Zug endet. Die Rosenmontagsparty in der Arena Trier, organisiert von der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval (ATK), startet nach dem Umzug um 16.00 Uhr. Hier findet auch die Prämierung der besten Gruppen und Wagen statt.
Sicherheit und Straßenfastnacht
Die Stadt Trier und die Polizei haben mittlerweile ihr Sperr- und Sicherheitskonzept für den Straßenkarneval vorgestellt. Vor allem an Weiberfastnacht und am Rosenmontag sind besondere Regeln zu beachten. Für den Hauptmarkt gilt erneut ein Glasverbot an Weiberdonnerstag, 10 bis 17 Uhr. Wegen Änderung des Waffengesetzes wurde das bestehende Verbot, bei öffentlichen Veranstaltungen Waffen mitzuführen, um ein absolutes Messerverbot zur Eindämmung von Gewalttaten plus Kontrollbefugnissen für die zuständigen Behörden erweitert. Das Verbot ist an keine Größenbegrenzung der Klinge gebunden und schließt „Alltagsmesser“ – also etwa Taschenmesser und Multitools mit integriertem Messer – ein. Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gibt es rund um den Rosenmontagszug zwischen 11 und 18 Uhr entlang der Strecke wieder ein Ein- und Durchfahrtsverbot (in Zugrichtung) für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Die Polizei kontrolliert das Ein- und Durchfahrtsverbot.
Verwendete Quellen:
- Stadt Trier
- Website: www. www.atk-trier.de