Polizei, Ordnungsbehörden und Rettungsdienste sorgen auch dieses Jahr in Trier dafür, das die Narren sicher feiern können. Das bisherige bewährte Sicherheitskonzept ist nun um eine Neuerung erweitert worden.
Redaktion
Trier. Wegen Änderung des Waffengesetzes wurde das bestehende Verbot, bei öffentlichen Veranstaltungen Waffen mitzuführen, um ein absolutes Messerverbot zur Eindämmung von Gewalttaten plus Kontrollbefugnissen für die zuständigen Behörden erweitert. Das Verbot ist an keine Größenbegrenzung der Klinge gebunden und schließt „Alltagsmesser“ – also etwa Taschenmesser und Multitools mit integriertem Messer – ein. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen sowie Einziehung der Messer geahndet werden können. Werden Waffen mitgeführt, ist dies eine Straftat. An Weiberfastnacht auf dem Hauptmarkt und beim Rosenmontagszug kontrollieren das Ordnungsamt und die Polizei das Verbot. Sie dürfen Personen durchsuchen und mitgeführte Gegenstände sichten. Es ist auch untersagt, Objekte, die wie Waffen aussehen, als Teil des Kostüms mitzuführen. Die Kontrollen, die der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher dienen, finden überwiegend an den Zugängen zum Veranstaltungsgelände statt. Zudem wird auf das Verbot des Cannabis-Konsums hingewiesen, das unter anderem von 7 bis 20 Uhr in der Fußgängerzone gilt und in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahre.
Weiterer Punkte des Sicherheitskonperts Trierer Sraßenkarneval:
- Gefährdungseinschätzung: Die Präventionsmaßnahmen ergeben sich aus der bundesweiten Bewertung der Sicherheitsbehörden, wonach weiter eine abstrakte Gefährdung besteht. Es gibt für die Region Trier aber keine Hinweise auf konkrete Gefahren. Polizeibeamte sind am Fetten Donnerstag auch zu gezielten Jugendschutzkontrollen im Einsatz.
- Zufahrtsbeschränkungen: Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gibt es rund um den Rosenmontagszug zwischen 11 und 18 Uhr entlang der Strecke wieder ein Ein- und Durchfahrtsverbot (in Zugrichtung) für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Die Polizei kontrolliert das Ein- und Durchfahrtsverbot.
- Lieferverkehr: Außerdem gelten rund um den Hauptmarkt geänderte Zeiten: Anlieferungen sind in diesem Gebiet nur bis 10 Uhr möglich.
- Glasverbot: Für den Hauptmarkt gilt erneut ein Glasverbot an Weiberdonnerstag, 10 bis 17 Uhr. Rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts sorgen mit dem Veranstalter, der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval (ATK), dafür, dass das Glasverbot eingehalten wird, um Verletzungen zu vermeiden.
- Rettungsdienste: Auch für die Kräfte von Berufsfeuerwehr, freiwilligen Feuerwehren und der Hilfsorganisationen ist Fastnacht eine besondere Herausforderung. Da der Rettungsdienst dann erfahrungsgemäß besonders gefordert ist, stehen einige Fahrzeuge zusätzlich zum Regelrettungsdienst rund um die Uhr bereit.
Verwendete Quellen: Stadt Trier