Symbolfoto/regiodrei
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Sichere und unbeschwerte Straßenfastnacht 2024: Tipps dazu gibt es von der Polizeiinspektion Trier

Die Polizeiinspektion Trier freut sich genauso wie alle Feiernden auf einschränkungsfreie närrische Tage in guter Brauchtumsmanier. Wer die nachfolgenden Handlungsempfehlungen von der Polizeiinspektion Trier berücksichtigt, trägt dazu bei, dass einem bunten und ausgelassenen Treiben auf Triers Straßen nichts mehr im Wege steht und uns allen Freude bereitet. Die Polizei wird gerade an Weiberfastnacht und Rosenmontag mit großer Präsenz im Trierer Stadtgebiet unterwegs und für Alle jederzeit ansprechbar sein.

Trier. Die Vorplanungen für den anstehenden Höhepunkt des diesjährigen Straßenkarnevals laufen bei Polizei, den Ordnungsbehörden aber auch bei den tausenden von Feierwilligen auf Hochtouren. Die Frage nach dem passenden Kostüm und den dazugehörigen Accessoires dürfte da bei Vielen noch nicht geklärt sein. Damit beliebte Verkleidungen wie Polizist*in, Soldat*in oder Feuerwehrmann/frau nicht zu ungewollten Problemen führen, möchte die Polizeiinspektion Trier über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären. Wer mit dem Gedanken spielt, sich beispielsweise als Polizist*in zu verkleiden, sollte bei der Wahl des Kostüms bedenken, dass dieses keinesfalls den Eindruck erwecken darf, es handle sich um eine echte Uniform, damit es gerade in
stressigen oder unübersichtlichen Situationen nicht zu einer ungewollten Verwechslung kommt. Rechtlich nicht zulässig ist das Anbringen von Dienstwappen oder Hoheitsabzeichen. Wer sich damit schmückt, muss mit einer Strafanzeige wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen rechnen. Kämen zu der Kostümierung dann auch noch konkrete Handlungen hinzu, die den Charakter einer Amtsausführung erwecken (beispielsweise das Anhalten von Autos) könnte sogar der Straftatbestand der Amtsanmaßung verwirklicht sein.

Auch das Tragen entsprechender Accessoires sollte wohl bedacht werden. Die Qualität von Spielzeugwaffen ist mittlerweile so gut, dass sie auf den ersten Träger sogenannter Anscheinswaffen sollte man sich mit den Vorschriften des Waffengesetzes vertraut machen, denn wenn dieser Gegenstand einer echten Waffe täuschend ähnlichsieht, darf er in der Öffentlichkeit erst gar nicht geführt werden! Im Zweifelsfall sollte man ein Modell wählen, bei dem klar erkennbar ist, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handelt, die dann auch zu Brauchtumsveranstaltungen wie der Fastnacht verwendet werden darf.

Schön kostümiert und in der Menge schunkelnd sollte auch der Schutz der eigenen Wertsachen nicht zu kurz kommen. Größere Menschenansammlungen und ausgelassene Stimmung bieten Taschendieben und Langfingern stets willkommene Gelegenheiten, ihre Fingerfertigkeiten unter Beweis zu stellen und den Opfern ihrer inoffenstehenden Taschen und Jacken befindlichen Wertsachen zu entledigen! Wer es dann zu späterer Stunde mit passendem Kostüm und ohne ungewollte Zwischenfälle zum individuellen Ende der Feierlichkeiten geschafft hat, hat sich im besten Fall dann auch schon im Vorfeld Gedanken um die eigene Heimfahrt gemacht, denn die Polizei wird auf Triers Straßen und darüber hinaus vermehrt Verkehrskontrollen durchführen, damit die Sicherheit für Alle gewährleistet bleibt!

Verwendete Quellen: (ots) Polizeiinspektion Trier, Pressemitteilung