Im Frühjahr und Sommer können erneut die Schaufenster des ehemaligen Karstadt-Gebäudes von Kulturschaffenden, Vereinen, Initiativen oder sonstigen Zusammenschlüssen kreativ gestaltet werden. Gezeigt werden können eigene Arbeiten, Werbung für Veranstaltungen oder kleinere Aufbauten.
Redaktion
Trier. Das Projekt Kulturschaufenster in Trier startet in eine neue Runde. Somit können im Frühjahr und Sommer erneut die Schaufenster des ehemaligen Karstadt-Gebäudes kreativ gestaltet werden. „Dass wir weiterhin die Möglichkeit zur Ausschreibung bekommen, ist großartig“, erklärt Kulturdezernent Markus Nöhl. „So können wir die Vielfalt der Trierer Kulturszene auch im Frühjahr 2025 mitten in der Innenstadt präsentieren. Wir danken dem neuen Inhaber für die erneute Vereinbarung.“ Auch Elvira Classen, die Leiterin des Amts für Stadtkultur und Denkmalschutz, zeigt sich glücklich: „Uns ist es ein Anliegen, die Sichtbarkeit der freien Szene zu fördern. Mit den Schaufenstern in der Simeon- und Moselstraße bieten wir Marketingmöglichkeiten direkt im Herzen unserer Stadt.“
Fünf Präsentationsflächen stehen zur Verfügung
Für die Ausschreibung stehen fünf Präsentationsflächen entlang der Simeon- und der Moselstraße vom 31. März bis 30. Juni in zwei Zeitslots von jeweils sechs beziehungsweise sieben Wochen zur Verfügung. Für die Bewerbung wird gebeten, ein Bewerbungsformular fristgerecht bis zum 10. März per Mail an das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz zu senden (stadtkultur@trier.de). Über die Auswahl entscheidet das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz mit Kulturdezernent Markus Nöhl und der Trier Tourismus und Marketing GmbH. Alle Infos und das Bewerbungsformular finden sich online:
https://www.trier.de/kultur-freizeit/kulturfoerderung/kulturschaufenster/
Zuschläge unter Vorbehalt
Zu beachten ist, dass die Belegung der Kulturschaufenster nur insoweit erfolgen kann, als dass keine veränderte Nutzungssituation seitens des Eigentümers vorliegt. Alle Zuschläge werden unter dem Vorbehalt von kurzfristigen Nutzungsänderungen vergeben. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass Material zum Auf- und Abbau, sowie Rückwände nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Verwendete Quellen: Stadt Trier