Wahl des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019
Von Redaktion
Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland findet der Wahltermin für die Europawahl am 26. Mai statt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Wahl-O-Mat zur Wahl des Europäischen Parlaments startet am 3. Mai 2019
Der Wahl-O-Mat ist ein Frage-und-Antwort-Tool, das zeigt, welche zu einer Wahl zugelassene Partei der eigenen politischen Position am nächsten steht.Thesen können mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ beantwortet werden – alle zur Wahl zugelassenen Parteien können auf die gleiche Weise antworten. Auf diese Weise können die Nutzer die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgeglichen, der Grad der Übereinstimmung mit den ausgewählten Parteien wird errechnet.
Fast vier Millionen Mal wurde der Wahl-o-Mat bei der Europawahl 2014 aufgerufen. Damit ist der Wahl-o-Mat ein immer bedeutsameres Werkzeug für die Wählermeinung vor anstehenden Wahlen. Auch für die Europawahl 2019 am 26. Mai wird die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) die Anwendung wieder anbieten. Der Wahl-0-Mat für die Europawahl 2019 ist seit dem 3. Mai veröffentlicht. Sie möchten noch mehr über den Wahl-O-Mat wissen ? Informationen erhalten Sie auf der Webseite der
Bundeszentrale für politische Bildung unter: www.bpb.de
Quellen:
Webseite: Bundeszentrale für politische Bildung
Adenauerallee 86
53113 Bonn
Webseite: Der Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden