Symbolfoto/regiodrei

Polizei Informiert: Walpurgisnacht – auch für „Hexen“ und Maiwanderer gilt das „Social Distancing“

Auch Hexen müssen Abstand halten

Trier (OTS) Am 30. April ist „Hexennacht“. In diesem Jahr wird aber
alles ganz anders sein als sonst. Wo früher Scharen an meist jungen Menschen durch die Städte und Dörfer zogen und Streiche ausheckten, wird die „Hexennacht“ in diesem Jahr aufgrund der geltenden
Corona-Beschränkungen deutlich ruhiger ausfallen müssen.

Grundsätzlich sind Ansammlungen von Personen – und „Hexen“ – im öffentlichen Raum verboten. Darüber hinaus gilt das „Social Distancing“. Hexen geht also nur alleine oder mit anderen „Hexen“ aus dem gemeinsamen Hausstand. Ansonsten dürfen höchstens zwei „Hexen“ zusammen unterwegs sein. Dann aber mit Mindestabstand von
1,5 Metern. Hexen sollten aber besser zu Hause bleiben

Polizei zeigt Präsenz auf der Straßen an Hexennacht

Sollte dennoch die eine oder andere Hexe unterwegs sein, mahnt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier, Karl-Peter Jochem dazu, sich
beim Streiche spielen an die Regeln zu halten. Kriminelle Handlungen wie
Vandalismus, Sachbeschädigungen oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehrgehören keinesfalls dazu. Was für einige als lustiger Schabernack gedacht ist, kann sich im Nachhinein als Straftat darstellen. Die Polizei weist daraufhin, dass sie in der „Hexennacht“ verstärkt Streife
fahren wird. Dabei stehen sowohl die Einhaltung der Corona-Beschränkungen als auch die konsequente Verfolgung von Straftaten im Fokus der Beamtinnen und Beamten.

AHA-Formel gilt auch am 1. Mai

Dies gilt gleichermaßen am kommenden Wochenende. Die beliebten 1.
Mai-Wanderungen mit Freunden und Bollerwagen werden in diesem Jahr nicht stattfinden können. Maiausflüge sind nur unter Einhaltung der geltenden, engen Beschränkungen des Kontaktverbots zulässig. Die AHA-Formel (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) behält ihre Gültigkeit.
Auch hier appelliert die Polizei an die Vernunft der Menschen, das aufgrund der Beschränkungen bisher Erreichte nicht zu gefährden.

Textquelle: Quelle: OTS/ Polizeipräsidium Trier, Pressemitteilung vom 29.04.2020.