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Karneval 2026 in Trier: Polizei setzt bewährtes Sicherheitskonzept ein

Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch in diesem Jahr wieder unbeschwert in der Region Fastnacht feiern. Um dies zu unterstützen, wurde nun erneut ein Bündel von Maßnahmen geschnürt. Die Vorplanungen für den Höhepunkt des diesjährige Karnevalsgeschehens auf Triers Straßen laufen bei allen Akteuren auf Hochtouren.

Trier. Wie die Polizeiinspektion Trier mitteilt, wird am Weiberdonnerstag als auch am Rosenmontag mit einer angemessenen Anzahl an Beamtinnen und Beamten im Einsatz sein und für die Sicherheit im gesamten Stadtgebiet sorgen. Neben uniformierten und zivilen Einsatzkräften kommen auch dieses Jahr wieder´Polizistinnen und Polizisten in den Einsatz, die sich vornehmlich um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kümmern aber auch in der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung ihren Schwerpunkthaben.

Drohnen-Flugverbotszone

Neu im diesjährigen Einsatzkonzept ist die Installation einer Drohnen-Flugverbotszone an Rosenmontag, 16.02.2026 in der Zeit von 9:30 – 18 Uhr, bei der wir um entsprechende Beachtung bitten. Personen, die planen, eine Drohne steigen zu lassen, haben die Verpflichtung sich im Vorfeld über mögliche Einschränkungen zu informieren. Die sogenannte temporäre Betriebseinschränkung ist visuell über dipul MapTool (https://maptool-dipul.dfs.de/geozones/@6.6362600 ,49.7573500?language=de&zoom=13.0) abrufbar. Alle weiteren kleineren und größeren Karnevalsumzüge im Zuständigkeitsbereich der PI Trier unterliegen einer individuellen Betrachtung und werden bedarfsorientiert ebenfalls durch Polizeikräfte begleitet werden.

Vorsicht bei der Kostümwahl (Waffen)

Abschließende Tipps zur Wahl des öffentlich getragenen Kostüms: Wer mit dem Gedanken spielt, sich beispielsweise als Polizist oder Polizistin zu verkleiden, sollte bei der Wahl des Kostüms bedenken, dass dieses keinesfalls den Eindruck erwecken darf, es handle sich um eine echte Uniform, damit es gerade in stressigen oder unübersichtlichen Situationen nicht zu einer ungewollten Verwechslung kommt. Rechtlich nicht zulässig ist das Anbringen von Dienstwappen oder Hoheitsabzeichen. Wer sich damit schmückt, muss mit einer Strafanzeige wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen rechnen. Kämen zu der Kostümierung dann auch noch konkrete Handlungen hinzu, die den Charaktereiner Amtsausführung erwecken (beispielsweise das Anhalten von Autos) könntesogar der Straftatbestand der Amtsanmaßung verwirklicht sein. Auch das Tragen entsprechender Accessoires sollte wohl bedacht werden. Die Qualität von Spielzeugwaffen ist mittlerweile so gut, dass sie auf den ersten Blick selbst von Fachleuten nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind. Als Träger sogenannter Anscheinswaffen sollte man sich mit den Vorschriften des Waffengesetzes vertraut machen, denn wenn dieser Gegenstand einer echten Waffe täuschend ähnlichsieht, darf er in der Öffentlichkeit erst gar nicht geführt werden! Im Zweifelsfall sollte man ein Modell wählen, bei dem klar erkennbar ist, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handelt, die dann auch zu Brauchtumsveranstaltungen wie der Fastnacht verwendet werden darf.

Achtung Taschendiebe

Schön kostümiert und in der Menge schunkelnd sollte auch der Schutz der eigenen Wertsachen nicht zu kurz kommen. Größere Menschenansammlungen und ausgelassene Stimmung bieten Taschendieben und Langfingern stets willkommene Gelegenheiten, ihre Fingerfertigkeiten unter Beweis zu stellen und den Opfern ihrer in offenstehenden Taschen und Jacken befindlichen Wertsachen zu entledigen!

Heimfahrt im Vorfeld planen und organisieren

Wer es dann zu späterer Stunde mit passendem Kostüm und ohne ungewollte Zwischenfälle zum individuellen Ende der Feierlichkeiten geschafft hat, hat sich im besten Fall dann auch schon im Vorfeld Gedanken um die eigene Heimfahrt gemacht, denn die Polizei wird auf Triers Straßen und darüber hinaus vermehrt Verkehrskontrollen durchführen, damit die Sicherheit für Alle gewährleistet bleibt!

Verwendete Quelle: (ots)