Fastnacht: Polizei mit Sicherheitskonzept

Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch in diesem Jahr wieder unbeschwert in der Region Fastnacht feiern. Um dies zu unterstützen, wurde nun erneut ein Bündel von Maßnahmen geschnürt.

Trier/Region (red) Die Polizei hat mit den kommunalen Verantwortlichen und den
Veranstaltern ein ganzes Bündel von Maßnahmen abgesprochen, damit die
die Fastnachtstage unbeschwert, bunt und fröhlich ablaufen können. Der
Einsatzschwerpunkt liegt diesem Jahr wieder auf der Karnevalshochburg Trier, insbesondere an Weiberdonnerstag und Rosenmontag.

Ein Aspekt der Einsatzkonzeption ist der verstärkte Aufklärungseinsatz von
uniformierten und zivilen Polizeibeamtinnen und -beamten, um Gefahren
und negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und diesen offensiv
und präventiv zu begegnen. Gemeinsam mit dem Jugendamt und der
Bundespolizei werden entsprechende Jugendschutzkontrollen auch schon
im Vorfeld der Veranstaltungen durchgeführt. Ein mit einer Beachflag
gekennzeichneter VW-Bus der Polizei wird am Rosenmontag im Bereich
des Domfreihofs als mobile Polizeiwache und Anlaufstelle für Rat-
oder Schutzsuchende vorgehalten. Sowohl an Weiberfastnacht wie auch
am Rosenmontag setzt die Polizei auf Videoüberwachung an
neuralgischen Punkten. An Weiberfastnacht wird eine Videoüberwachung
auf dem Hauptmarkt installiert. Darüber hinaus setzt die Polizei an
Weiberfastnacht einen Videoeinsatzwagen auf dem Hauptmarkt ein, der
bei Bedarf zu aktuellen Brennpunkten dirigiert werden kann. Am
Rosenmontag wird darüber hinaus der Vorplatz an der Arena in das
Videokonzept aufgenommen. Die videoüberwachten
Bereiche werden für Besucher durch Hinweisschilder deutlich.
gekennzeichnet und ausgewiesen.


Wie schon im vergangenen Jahr sind auch in diesem Jahr polizeiliche
Kontrollstellen an verschiedenen Zufahrten zu den jeweiligen
Veranstaltungsbereichen vorgesehen. Aus Sicherheitsgründen gilt am
Fetten Donnerstag während der Veranstaltung der ATK auf dem Trierer
Hauptmarkt wieder ein Glasverbot zwischen 11 und 18 Uhr. An
ausgewählten Zufahrten sollen von der Stadtverwaltung aufgestellte
Barrieren das Einfahren von Fahrzeugen in den Veranstaltungsbereich
verhindern.

Gleiches gilt für die Zugstrecke des Trierer Karnevalsumzugs am
Rosenmontag. Auch hier hat die Stadtverwaltung ein zeitlich und
örtlich begrenztes Verbot für bestimmte schwere Fahrzeuge entlang der
Zugstrecke erlassen. Dieser Bereich soll zwischen 11 und 18 Uhr für
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt werden. Polizeibeamte werden die
Einhaltung der Verbote überwachen und entlang der Zugstrecke für
Sicherheit sorgen.

Neben den Veranstaltungen in der Stadt Trier werden auch
andernorts im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier
kleinere und größere Fastnachtsfeten und -umzüge starten, bei denen
teilweise mehrere tausend Besucher erwartet werden. Auch hier hat die
Polizei Einsatzkonzepte entworfen und wird Präsenz zeigen.


Textquelle: OTS/ Polizeipräsidium Trier